Die Klassifizierung von Pflanzenextrakten ist ein grundlegender Schritt in ihrer wissenschaftlichen und industriellen Nutzung. Sie erfolgt primär basierend auf ihrer chemischen Zusammensetzung und dem Herstellungsverfahren. Eine zentrale Unterscheidung liegt zwischen *rohen* Extrakten (z.B. Trockenextrakte) und *gereinigten* Fraktionen (z.B. standardisierte Extrakte auf einen bestimmten Wirkstoff). Weitere Kriterien umfassen die Art des Lösungsmittels (wässrig, alkoholisch, lipophil), die Konsistenz (flüssig, zähflüssig, fest) und die botanische Herkunft der Ausgangspflanze.
Diese systematische Einordnung ist entscheidend für die Qualitätskontrolle, die Reproduzierbarkeit in der Forschung und die gezielte Anwendung in Pharmazie, Kosmetik oder Lebensmitteltechnologie. So erfordert ein Ginkgo-biloba-Extrakt für kognitive Zwecke eine andere Spezifikation als ein Lavendelöl für die Aromatherapie.